Kosten
Die Kosten für eine Einzelsitzung mit 50 min. betragen € 90,00 und sind privat zu leisten.
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Wenn Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, sagen Sie bitte spätestens 24 Stunden vor dem Termin ab. Ansonsten wird Ihnen die Einzelsitzung zur Gänze in Rechnung gestellt.
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Da ich über keine Kassenplätze verfüge, ist eine vollständige Kostenübernahme durch den Versicherungsträger nicht möglich. Sie können jedoch die Rechnungen bei der jeweiligen Kassa einreichen, um einen Zuschuss anzufordern.
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Für einen Kostenzuschuss von ihrer Krankenversicherung gelten folgende Voraussetzungen:
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Die Psychotherapeutin ist in die Psychotherapeutenliste des Gesundheitsministeriums (BMASGPK) eingetragen.
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Es besteht eine psychische Störung laut der ICD 10- Klassifikation. Psychotherapeutische Beratung, z. B. bei Problemen in Schule, Beruf oder Partnerschaft, ist keine Leistung der ÖGK.
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Es liegt die Bestätigung einer ärztlichen Untersuchung vor, wonach es keine organischen Ursachen für die Beschwerden gibt. Die Untersuchung muss spätestens vor der zweiten Psychotherapie-Sitzung erfolgen.
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Werden mehr als 10 Therapiesitzungen benötigt, ist von der Psychotherapeutin rechtzeitig vor der 11. Therapiesitzung eine Bewilligung durch den Medizinischen Dienst der ÖGK einzuholen.
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Die Versicherten müssen den Kostenzuschuss selbst beantragen.
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Höhe des Zuschusses (Stand 2024)
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ÖGK 33,70 € pro Einheit (60 min.)
BVAEB 46,60 € pro Einheit (ab 50 min.)
SVS 45,00 € pro Einheit (50 min.)
Sollten Sie eine private Zusatz- Krankenversicherung haben, können Sie die Rechnung auch bei dieser einreichen.